Das Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprüfung im Berufsfeld Raum- und Bauplanung erfolgt gestützt auf die Verordnung über die berufliche Grundbildung Zeichner EFZ, 8. Abschnitt, Art. 16 bis 21 sowie auf diese Wegleitung. Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan und Verordnung nach Artikel 4 bis 6 erworben worden sind.
Grundlagen für die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren bilden die "Verordnung über die berufliche Grundbildung Zeichnerin/Zeichner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Berufsfeld Raum- und Bauplanung" vom 28. September 2009 mit den unter Abschnitt 8 aufgeführten Artikel sowie der dazugehörende Bildungsplan vom 28. September 2009 mit den darin enthaltenen Handlungskompetenzen und Lernzielen.
Die Prüfungskommission hat im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, welchem sie untersteht, die Aufgabe, das Qualifikationsverfahren zu organisieren, durchzuführen und zu überwachen (Prüfungsaufsicht), inkl. der Validierung von Bildungsleistungen. Dazu gehört die Feststellung der Prüfungsergebnisse und deren Mitteilung an die Prüfungskandidaten und Ausbildungsbetriebe.
Übungsaufgaben aus alten Lehrabschlussprüfungen sind auf der Homepage der Prüfungskommission zu finden.
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Die Abschlussfeier der ZeichnerInnen Fachrichtung Architektur fand dieses Jahr in der Architekturhalle 180+, ZHAW in Winterthur statt.
Ende März 21 hatte der Vorstand aufgrund der noch unsicheren Lage im Zusammenhang mit Covid-19 entschieden, die Lehrabschlussfeier ZeichnerInnen Fachrichtung Architektur 2021 nicht durchzuführen.
In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie konnte die Lehrabschlussfeier der ZeichnerInnen Fachrichtung Architektur 2020 leider nicht durchgeführt werden.
Die Abschlussfeier der ZeichnerInnen Fachrichtung Architektur fand in der schönen Aula der Kantonsschule Zürich Oberland in Wetzikon statt.